Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. GELTUNGSBEREICH

 

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der W7 Holding GmbH (im Folgenden „W7 Holding“) und dem Kunden.

 

  1. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich per Mail, Briefform oder gesondertem Vertrag zugestimmt.

 

  1. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit W7 Holding abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Im Falle eines Rechtsstreites wird für die W7 Holding GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

 

  1. W7 Holding berät ihre Kunden bei der Vorselektion, Administration, Suche, Auswahl und Vermittlung von Kandidaten aus den verschiedensten Bereichen der Fach- und Führungskräfte (siehe Punkt VI. 1.1). Des Weiteren wird auf interimistischer Basis die Übernahme von Personalleitungsfunktionen übernommen.

Es wird zwischen dem suchenden Kunden und der W7 Holding ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. W7 Holding ist berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei einem auf elektronischem Wege erteilten Auftrag ist W7 Holding berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. W7 Holding ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

 

  1. W7 Holding ist bestrebt, von Bewerbern erhaltene Informationen mit größter Sorgfalt zu überprüfen, übernimmt für deren Richtigkeit aber keinerlei Haftung. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von W7 Holding auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen.

 

  1. W7 Holding leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Kunden erbringen, Gewähr.

 

  1. Gegen W7 Holding geltend gemachte Schadensersatzansprüche sind bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

 

  1. W7 Holding haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist W7 Holding für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von W7 Holding nicht zu eigenen Inhalten gemacht. W7 Holding verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die „Verlinkung“ zu diesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben ohne jegliche Schadenersatzansprüche zu leisten.

 

GEHEIMHALTUNG

 

Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch W7 Holding übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte ohne Einverständnis von W7 Holding weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch W7 Holding präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der W7 Holding an.

 

Der Kunde verpflichtet sich weiters, W7 Holding vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch W7 Holding präsentierten Bewerber, für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte, zu einem späteren Zeitpunkt umgehend zu verständigen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 18.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinaus gehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von W7 Holding bleiben unberührt. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von W7 Holding präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden, anerkennt der Kunde ausdrücklich die Verdienstlichkeit von W7 Holding für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an W7 Holding erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen.

 

 

SONSTIGES

  1. Grundlage für die Leistungserbringung von W7 Holding ist zunächst das Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

Gültig ab 01/2024 (bis auf Widerruf)